Weg mit 218 StGB und 219a StGB
Seit 150 Jahren ist in Deutschland ist sowohl der Abbruch einer Schwangerschaft als auch die Aufklärung und Bereitstellung von Informationen über Abtreibung unter Strafe gestellt.
Mit dem heutigen Save-Abortion-Day wollen weltweit Bewegungen darauf aufmerksam machen, dass Frauen wegen Schwangerschaftsabbrüchen noch immer kriminalisiert werden und sie keine angemessene ärztliche Versorgung erhalten. Der Versuch über die Länderkammer des Bundesrates, Ärzten eine straffreie Möglichkeit zu geben, sachgerecht und dem digitalen Zeitalter angemessen Informationen über Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs bereitzustellen, scheiterte im August. Noch immer werden damit auch die Ärzte, die Informationen bereitstellen kriminalisiert. Das Werbeverbot in § 219a STGB muss endlich abgeschafft werden.
Wir Piraten Mainz-Rheinhessen-Nahe schließen uns den Forderungen der Bewegung an und unterstützen die Forderung der Streichung der § 218 StGB und 219a StGB.
Das Bündnis „150 Jahre Widerstand gegen § 218 StGB“ führt dazu folgendes aus.:
«Wir wollen eine gute Gesundheitsversorgung und Selbstbestimmung über den eigenen Körper und das eigene Leben. Deshalb fordern wir die Streichung des Paragrafen 218 und 219 aus dem Strafgesetzbuch.
Das Bündnis hat dazu auch eine Petition erstellt, die ihr hier unterstützen könnt.
Heute findet dazu an der Theodor-Heuss-Brücke eine Kundgebung statt.
Uhrzeit : 17:30
Ort: Uhr am Mainzer Rheinufer, flussabwärts der Theodor-Heuss-Brücke.
organisiert von pia – profamilia in action Mainz: FemKo Mainz, pro familia LV RLP, AlleFLINTA*Referat AStA Uni Mainz, Mit Sicherheit Verliebt Mainz, Catcalls of Mainz, Armut und Gesundheit in Deutschland e.V.;
Erstmalig stellte man im Jahre 1871 am 15. Mai im Deutschen Reich Frauen, die einen Abbruch der Schwangerschaft vornahmen und diejenigen, die die Mittel dazu bereitstellen, unter Strafe. Die in der Weimarer Republik zwischenzeitliche Legalisierung des Schwangerschaftsabbruches nahm im Nationalsozialismus ein jähes Ende unter Verschärfung der Strafandrohung bis zur Todesstrafe für abbrechende Gebärende und ihre Ärzte.
Auch wenn die Frauenbewegung bereits viel erreicht hat, so steht bis zum heutigen Tage der Abbruch einer Schwangerschaft unter Strafe. Eine Schwangere, die sich unter Einhaltung der Beratungspflichten und innerhalb der gesetzlichen Fristen entschließt, einen Abbruch vorzunehmen, ist nach § 218a StGB lediglich straflos gestellt.
Das Bundesverfassungsgericht stellte dabei noch 1988 fest, dass es eine grundsätzliche Rechtspflicht der Frau gäbe, ein Kind auszutragen. BVerfGE 88,203 Z 170.
Damit stigmatisiert man jede Frau, die einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt. Die Entscheidung für oder gegen einen Abbruch ist für Schwangere bereits eine schwere psychische Ausnahmesituation. Die Regelung schadet der Gesundheit von Frauen und verletzt sie in ihren sexuellen und reproduktiven Rechten.
Die Weltgesundheitsorganisation hebt hervor, dass sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte unverzichtbarer und integraler Teil der Menschenrechte und einer universellen Gesundheitsversorgung sind.
Wir PIRATEN fordern :
- Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren
- Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen
- Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen sollen frei zugänglich sein
Bereits im Mai diesen Jahres zum Aktionstag „weg mit 218“ betonten wir Praten Mainz Rheinhessen Nahe :
«Kirche, Staat und Gesellschaft nehmen sich das Recht heraus, über das Leben von Frauen zu entscheiden und Ihnen die Rolle der Gebärerin aufzuzwingen. Die reproduktive Selbstbestimmung der Frau muss endlich vollumfänglich rechtlich klargestellt, materiell gewährleistet und medizinisch in bester Qualität abgesichert werden»
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