Datenschutz im Gesundheitswesen

Datenschutz

Die Digitalisierung in Medizin und Pflege bietet vielfältige Potenziale zur Unterstützung der „Patient-Arzt-Beziehung“.

Allen Angebote und Dienstleistungen, die sensible Gesundheitsdaten speichern oder verarbeiten, sind dem Grundsatz zu verpflichten, dass die Patienten selbst die ausschließliche Datensouveränität behalten.

Diese hochsensiblen Daten ermöglichen mit dezentraler Speicherung beim und in der Verfügungsgewalt der jeweiligen Bürger den schnellen Zugriff im Notfall, soweit dies auch von den Bürgern gepflegt und gewünscht wird.

Wir betrachten insbesondere die sensiblen Gesundheitsdaten als höchstmöglich zu schützendes Gut. Alle digitalen Anwendungen und Unterstützungsleistungen müssen so gestaltet sein, dass eine missbräuchliche Einsichtnahme und Nutzung der erhobenen Daten nicht möglich ist.

Eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe ärztliche Versorgung hat auch auf Grund des demographischen Wandels ein enorme Bedeutung. Hierzu sollen unterstützend Möglichkeiten der Telemedizin und Onlinesprechstunden als Standardangebot etabliert werden.»

Die Förderung innovativer Ideen, besonders von StartUps im „‚MedTech“-Bereich, muss unterstützt werden. Insbesondere sollen hierbei Anwendungen in den Bereichen Robotik und Telemedizin gefördert werden.

Zur Etablierung digitaler Gesundheitsdienste sollen bundesweit entsprechende Kompetenzzentren (Hubs) aufgebaut werden, die sowohl Patienten als auch Unternehmen oder Startups auch in Fragen der digitalen Gesundheitsfürsorge beraten und unterstützen. Eine patientenseitige Zustimmung zur anonymisierten Verwendung der Daten ist Voraussetzung.

Forschungsdaten, klinische Daten und Daten aus der Patientenversorgung sollen für die Forschung und die Patientenversorgung unter strikter Wahrung des Schutzes personenbezogener Patientendaten bereitgestellt werden. Dazu setzen wir uns für die Schaffung eines dezentral organisierten Forschungsdatenportals ein.

Die digital gesammelten Daten von Millionen Behandelten können bei vergleichsweise geringeren Kosten als in klinischen Studien ein schärferes Bild von Therapie-Erfolgen und Behandlungs-Rückschlägen zeichnen. Wir unterstützend daher die Förderung von Initiativen unter den „real world evidence“-Ansatz.

Die Finanzierung oder Kostenübernahme digitaler Gesundheitsanwendungen wie etwa Fitness-und/oder Gesundheits-Apps, die von den Krankenkassen ohne ärztliche Einbindung direkt an ihre Versicherten vermittelt werden, lehnen wir grundsätzlich ab.

e-Health

Im Gesundheitssystem ist das Spannungsfeld zwischen Sinnhaftigkeit, der Notwendigkeit von Datenaustausch und Vernetzung und dem notwendigen Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte, sowie der ärztlichen Schweigepflicht äußerst sensibel.

Wir wollen bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens die konsequente Umsetzung zugunsten der Patient:innen und nicht der Gesundheitswirtschaft. Ein Austausch von Krankendaten zwischen behandelnden Ärzt:innen ist oft im Interesse der Patient:innen, da Fehlbehandlungen und Fehlmedikamentierungen verhindert werden können. Auch moderne Behandlungsverfahren sind auf den Datenaustausch angewiesen, wenn etwa Ärzt:innen einen OP-Roboter in einem anderen Raum, Gebäude oder Ort bedienen.

Wir begrüßen diese technischen Möglichkeiten, die den Patient:innen zugute kommen.Bei diesem sinnvollen, notwendigen und sich ausweitenden Datenaustausch setzten wir uns ein für den konsequenten Einsatz von geeigneter Ende zu Ende Verschlüsselungssoftware und wo möglich Anonymisierung der Daten, sofern eine Weitergabe notwendig wird.

Zwar unterstützen wir gut gemachte Gesetze im Bereich e-Health, jedoch ist das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) genau das Gegenteil. Bedenklich finden wir, dass das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales das Recht der Patient:innen auf Datensouveränität und informierte Einwilligung nicht ernst nimmt. Das Projekt der Nutzung von Gesundheitsdaten ist komplett an der Bevölkerung vorbei geplant und verwirklicht worden.

Wir wollen daher in der Umsetzung des DVG die Nutzung der Daten für wirtschaftliche Zwecke untersagen und für die Weitergabe der Daten für Forschungszwecke eine klare Formvorgabe für die Einwilligung der Patient:innen vorschreiben.