#Topthema Gesundheit Pflege

Ein Beitrag von Oliver Ding

Was hat die CDU je für die Pflege getan?

Nach all den Jahren des Nichtstuns geht die Pflege unter der Federführung der Union vor die Hunde. Trotzdem feiern sich die Christdemokraten in einem am 23.06.2017 auf ihrer Webseite geposteten Artikel für ihre angeblich auf diesem Gebiet erreichten Errungenschaften. Diese Jubelproklamation können wir so nicht stehen lassen.

Punktgenaue Pflege…

…sei jetzt möglich. Weil endlich ein Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt worden sei, bei dem der Grund für die Pflegebedürftigkeit keine Rolle mehr spielt. Funfact: Das war bereits seit der Einführung der Pflegeversicherung der Fall.
Es war immer schon das Ausmaß der Pflegebedürftigkeit relevant – früher definiert über die Anzahl der Minuten für notwendige Pflegeleistungen. Seit dem 1.1.2017 gilt das Ausmaß der Selbständigkeit als Grundlage für die Pflegegrade. Somit gibt es mehr Leistung, je unselbständiger man ist. Das darf man natürlich nicht als Anreiz verstehen, auf aktivierende Pflege zu verzichten.

Und noch ‚lustiger‘: Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff war schon 2013 fertig, dem Jahr, das der damalige Gesundheitsminister Phillip Rösler zum „Jahr der Pflege“ ausrief. Es blieb beim Ausruf. Außer einigen Veranstaltungen zum Thema Pflege fanden auf politischer Ebene keine Maßnahmen statt, die die Pflege weiter gebracht hätten. Wer saß damals gleich im Kanzleramt? Eine gewisse Angela Merkel sammelte weitere Erfahrung im Aussitzen des Pflegenotstands.

Bessere Leistungen für Demenzkranke?

Aber zurück ins Jetzt: Die CDU habe sogar dafür gesorgt, dass demente Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten könnten. Als wäre das vorher unmöglich gewesen! Immer schon konnten Menschen mit Demenz Leistungen nach SGB XI erhalten, wenn sie entsprechende Einschränkungen der Selbständigkeit in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität hatten. Geändert hat sich lediglich, dass nun auch die Bereiche kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte als pflegebegründend ergänzt wurden. Zudem wird neuerdings das Ausmaß der medizinisch-therapeutischen Leistungen individuell ermittelt. Wenn man aber durch die Auswirkungen der Demenz nicht ausreichend eingeschränkt ist, erhält man trotz vorliegender Demenz weiterhin keinen Pflegegrad. Und die Demenz muss schon sehr stark ausgeprägt sein, wenn ausschließlich über das Modul 2 (kognitive und kommunikative Fähigkeiten) ein Pflegegrad begründet werden soll.

Stationäre Pflege weiter auf der Verliererstraße

Es wird gesagt, dass mehr Geld für gute Pflege ausgegeben würde. Dieses Geld wurde jedoch fast ausschließlich in die ambulante Pflege gesteckt. In der stationären Pflege kommt so gut wie nichts davon an. Ohnehin sorgen die mit dem PSG 2 eingeführten neuen Personalschlüssel defacto für Personalkürzungen. Da die Mittel für die ambulante Pflege, insbesondere für den Pflegegrad 3, massiv aufgestockt wurden, entsteht dort ein zusätzlicher finanzieller Anreiz, um zu Hause zu bleiben. Auch die Umwidmung der Pflegestufen in Pflegegrade hat daran nichts geändert. Sicher, die Idee entspricht dem Grundsatz ambulant vor stationär, führt aber in der Folge dazu, dass Menschen mit geringer und mittlerer Pflegebedürftigkeit, die bisher die stationäre Pflege querfinanziert haben, kaum noch oder gar nicht mehr in die Altenheime kommen. Dies führt zu einer weiteren Arbeitsverdichtung in einem Umfeld, in dem die Akteure ohnehin schon total überlastet sind. Auch bei schwerster Demenz, die immer mit zahlreichen herausfordernden Verhaltensweisen einhergeht, und dabei vorhandener Mobilität des Pflegebedürftigen bleibt aufgrund der zu geringen Anzahl medizinischer Interventionen Pflegegrad 5 de facto unerreichbar.

Zusätzliches Personal – Wunschdenken vs. Fakten

Es sei zusätzliches Personal vorhanden. Richtig – immerhin sind 20.000 Betreuungskräfte neu eingestellt worden, die laut CDU Pflegekräfte entlasten und eine persönlichere Betreuung ermöglichen sollen. Betreuungskräfte, denen es nach der Betreuungskräfte-Richtlinie verboten ist, regelmäßig Tätigkeiten zu übernehmen, die zur Grundpflege oder zur Hauswirtschaft gehören. Betreuungskräfte, die nach einem Schlüssel von 1:20 eingestellt werden dürfen, die also nur durch den Nachtdienst bezüglich der Zahl der ihnen zugewiesenen Menschen übertroffen werden. Bei dem bisschen Dienstzeit sind eigentlich nur Personen erreichbar, die an Gruppenangeboten teilnehmen können. Menschen mit dem Lebensmittelpunkt im eigenen Zimmer und fehlender Gruppenfähigkeit drohen da schnell übersehen zu werden. Sehr persönlich, diese Betreuung.

Die CDU log bei der Änderung der Zuständigkeit von Betreuungsassistenten sogar mit der Behauptung, dass davon Demente besonders profitieren würden. Wie das gehen soll, wenn Leistungen, die bis dahin ausschließlich Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (also überwiegend Menschen mit Demenz) vorbehalten waren, seit dem 1.1.2015 auch alle anderen Pflegebedürftigen erhalten, weiß wohl nicht mal Gesundheitsminister Gröhe selbst. Handwerklich schlechter Journalismus führt übrigens fortgesetzt dazu, dass in Meldungen und Artikeln aus den Betreuungsassistenten Pflegekräfte gemacht wurden und werden. Die CDU lässt es zu, dass damit der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut wird.

Kunstgriffe bei der Bestimmung des Pflegegrades

Was bei dem vielen Gerede um die tolle Versorgung der Demenzkranken außerdem ständig vergessen wird: Das Modul 2, in dem die typischen Einschränkungen einer Demenz abgehandelt werden, macht gerade einmal 15 von 100 maximal erreichbaren Punkten aus. Zudem wird es mit Modul 3, in dem es um psychische Problemlagen und Verhaltensweisen geht, zusammengefasst. Am Ende wird nur das Modul gewertet, das die meisten Punkte bekommt. Bei schweren dementiellen Verläufen kommen häufig die in Modul 3 genannten herausfordernden Verhaltensweisen hinzu. Es gibt bereits bei zwei von 13 genannten Verhaltensweisen, die täglich auftreten, die maximale Punktzahl von 15 Punkten für dieses Modul. Und jetzt der Haken: Kommen weitere Verhaltensweisen hinzu, die besonders personalintensive Betreuung notwendig machen, ändert sich nichts an den Punkten für einen Pflegegrad. Nebenbei wollen einige Gutachter zum Nachweis dieser Verhaltensweisen jede Menge Berichte lesen, die den nötigen Personalaufwand belegen, was dem Gedanken der Entbürokratisierung zuwiderläuft. Es sollen nur Abweichungen in den Pflegebericht eingetragen werden; wenn aber ein Verhalten täglich auftritt, handelt es sich nicht mehr um eine Abweichung.

Hier rächt es sich zudem, dass nicht, wie vom GKV-Spitzenverband selbst ursprünglich empfohlen, die ausgeprägten motorischen Verhaltensauffälligkeiten mit Selbst- und Fremdgefährdung als besondere Bedarfskonstellation übernommen wurden. Dies würde nämlich wenigstens dort, wo durch das Verhalten schwerstdementer Menschen Gefahren für sie selbst oder andere entstehen, automatisch Pflegegrad 5 bedeuten. Bisher gilt nur, dass Menschen, bei denen ein vollständiger Verlust der Funktion von Armen und Füßen vorliegt, auch dann Pflegegrad 5 erreichen, wenn sie keine psychischen Defizite haben, z.B. bei einer hohen Querschnittslähmung.

Pflegeausbildung

Dann wäre da noch die angeblich so moderne Ausbildung. Nach dem Hauen und Stechen um die Generalistik – also die gemeinsame Ausbildung von Gesundheits- und Krankenpflegern, Altenpflegern und Kindergesundheits- und -krankenpflegern – wurde das neue Pflegeberufegesetz so hanebüchen umgesetzt, dass nun Altenpfleger um die Zukunft ihres Berufsbildes fürchten. weil außer ein wenig Schnuppern kaum Einblick in die situationstypischen Gegebenheiten der einzelnen Arbeitsfelder möglich sein wird. Wer als ausgebildeter Altenpfleger die Umstände der eigenen Ausbildung noch vor Augen hat, die unter dem Druck massiver Arbeitsverdichtung stand und kaum in den tariflich vorgesehenen Wochenarbeitszeiten angemessen leistbar war, ahnt, was auf die künftigen Pflegeazubis zukommen wird. Aus den oben beschriebenen Gründen wird der Zeitmangel eher zunehmen.

Liebe CDU, Eure pflegepolitische Selbstbeweihräucherung ist nichts weiter als plumpe Wählertäuschung. Pflegende, wählt das nicht! Es bleibt dabei: Wer wirkliche Verbesserungen für Pflegebedürftige und Pflegende will, kommt an der Piratenpartei nicht vorbei: Das Programm der Piraten zur Gesundheits- und Pflegepolitik  ist allein deswegen deutlich näher an der Wirklichkeit als die realitätsfernen Beschlüsse der amtierenden Regierung, weil es aktive Pflegende verfasst haben. Diese kennen die Probleme aus leibhaftiger Erfahrung und haben pragmatische Lösungsvorschläge entwickelt. Für eine menschenwürdige und nicht kostenop

0 comments on “Was hat die CDU je für die Pflege getan?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert