Folgendes Positionspapier hat der Bundesparteitag 22.1 der Piratenpartei Deutschland als PP019 angenommen:
Antragstext
Der Bundesparteitag möge beschließen, nachstehenden Text unter dem Titel «Pflege» als Positionspapier anzunehmen.
1. Personalbemessungsinstrument
Die Piratenpartei setzt sich für die schnelle Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstrument für stationäre Langzeitpflege ein. [1]
2. Verringerung des Verwaltungsaufwandes und der Bürokratie
Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die neu eingeführten Pflegegrade 1-5 sind ein wichtiger Schritt, die Piratenpartei fordert jedoch den tatsächlichen anfallenden Pflegeaufwand dazu anzupassen und mehr digitale Hilfestellungen im Vorfeld bundeseinheitlich zu etablieren.
Zudem soll der «Pflegebedürftigkeitsbergriff» im Sozialgesetzbuch XI § 14 dahingehend geändert werden, das auch professionelle Pflege abgebildet wird. Im Sozialgesetzbuch XI § 14 sollte der » Pflegebedarf» ermittelt werden. [1]
3. Fachkräfte schützen
Die Piratenpartei Deutschland übernimmt die Position «Einführung einer Bundespflegekammer». Die Piratenpartei Deutschland begrüßt das neue Ausbildungs- und Prüfungsgesetz für Pflegeberufe [1] und die Anerkennung als Pflegefachkraft. Wie bisherige Fachkräfte in die neue Berufsbezeichnung eintreten können, muss dringend geregelt werden. Dies wäre über eine bundeseinheitliche Pflegekammer als öffentliche Körperschaft zu regeln. Dies darf allerdings nicht nur einseitig zu Lasten der Pflegefachkräfte gehen, sondern könnte über eine Quote je Pflichtversicherten in der Pflegekasse analog der Gematikumlage [2] realisiert werden. Die Betriebe haben sich an den Weiterbildungsmaßnahmen adäquat zu beteiligen.
Antragsbegründung
Seit Dezember 2020 liegen nun die Auswertung der Untersuchung aus dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz vor, bisher ist noch nicht viel passiert, daher ist von den Heimgesetzen auf Landesebene eine Bundesweite Regelung zu treffen. [2] [1] https://www.uni-bremen.de/universitaet/hochschulkommunikation-und-marketing/aktuelle-meldungen/detailansicht/personalbemessung-wieviel-und-welches-personal-braucht-gute-pflege [2] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestaerkungsgesetz-zweites-psg-ii.html
Seit Einführung der neuen Pflegegrade sind diverse Leistungen aus zwei Sozialgesetzbüchern V + XI in den einzelnen Pflegegraden vereint, dadurch enstehen diverse Schwierigkeiten zwischen Krankenkassenträger + Pflegekassenträger (auch wenn es die selbe Partei ist). Daher sind die entsprechenden Regelungen in das Sozialgesetzbuch XI zu übernehmen. [1] https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/14.html
Die bisherigen Pflegekammern sind leider gescheitert. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde nur die generalistische Neuausbildung geregelt. Über die Qualität und Wirksamkeit der unterschiedlichen Weiterbildungsmaßnahmen sollte dringend bundesweit einheitliche Standard angewandt werden, wie diese z.B. bei Gesundheits- und Krankenpflegern bereits vorhanden sind.
[1] https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/A/Ausbildungs-_und_Pruefungs_Verordnung_Pflegeberufe_final.pdf
[2] https://www.dzw.de/ti-spahn-gematik-selbstverwaltung
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