Gesundheit

Reform des Infektionsschutzgesetzes mit sehr heißer Nadel gestrickt.

Reform des Infektionsschutzgesetzes mit sehr heißer Nadel gestrickt.

Das Coronavirus SARS-CoV-2 stellt Menschen vor Probleme, die es so in den letzten Jahrzehnten noch nicht gab.
Die gilt gleichermaßen für Regierungen wie für die Bevölkerung.

In Deutschland gab es seit Anfang des Jahres deshalb viele Verordnungen, Anweisungen und auch zwei Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Diese beiden Anpassungen des so genannten Bevölkerungsschutzgesetzes wurden zu Beginn der Pandemie beschlossen und zeigten viele Unzulänglichkeiten auf.

Jetzt steht am Mittwoch die Reformierung durch die dritte Anpassung des Gesetzes in diesem Jahr an.
Kernpunkt dieses Gesetzes ist der neue Paragraf 28a, in dem Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung durch Eindämmung der Infektion aufgelistet werden.

Dazu Marie Salm, 1. Vorsitzende der Piratenpartei Rheinland-Pfalz:

„Wenn man sich diesen Paragrafen anschaut, findet man eigentlich nur eine Auflistung der bisher beschlossenen Maßnahmen.
Ob diese Maßnahmen ausreichen oder richtig sind, bleibt offen.
Es werden hier z.B. Schließungen von Museen, Theatern, Gaststätten mit einem Hygienekonzept, Veranstaltungen gleichgestellt, die ein wesentlich höheres Ansteckungsrisiko beinhalten wie Diskotheken oder Indoor-Sportveranstaltungen.
Auch in Bezug auf Reisen: Hier werden Reisen, zum Beispiel in Skigebiete mit Seilbahnfahrten einer Reise von zwei Personen in einem Wohnmobil gleichgestellt. Ersteres mit einem hohen Spreader Risiko, während ein meist mit zwei Personen besetztes Reisemobil sogar ein Beispiel von sehr guter Kontaktvermeidung ist.
An den Schulen, die schon im Gesetz stehen, ist zu erkennen dass Rechtsgrundlagen alleine nicht ausreichen – denn sie sind zur Zeit immer noch geöffnet.“

Marie Salm weiter:

„Dies sind nur ein paar Beispiele aus dem neuen Gesetzesentwurf, die aber aufzeigen dass eine Aufzählung bisheriger Maßnahmen keine Grundlage für ein neues Gesetz sein darf, sondern zumindest bei dem dritten „Versuch“ wesentlich mehr wissenschaftlich begründete Maßnahmen die tiefgreifenden Einschnitte in Grundgesetze begründen müssen.“

Es ist schon jetzt zu erkennen, dass genau dieser Gesetzesentwurf wieder dazu führt, dass sinnvolle Anordnungen in Frage gestellt werden, weil sie von nicht nachvollziehbaren Maßnahmen begleitet werden.
Aber genau diese Befürwortung durch einen großen Teil der Bevölkerung wär zu einer Eindämmung einer Pandemie ebenso wichtig, wie Regulierungen durch Gesetze.

Da dies nicht der Fall ist, werden Gerichte das letzte Wort zu diesem Gesetz sprechen, was dann ebenso einer Akzeptanz nicht förderlich ist.
Gesetze die massive Eingriffe in unser Grundgesetz vornehmen, sollten nicht mit der „heißen Nadel“ gestrickt, sondern mit höchster wissenschaftlicher und juristischer Sorgfalt erarbeitet werden.