Gesundheit Pflege

Nein zum Reha- und Intensivpflegegesetz (RISG)

Mit seinem Gesetzentwurf „REHA und Intensivpflegestärkungsgesetzes“ (RISG) möchte Gesundheitsminister Jens Spahn die Zahl der dauerhaft beatmeten Intensivpatienten senken, aber im derzeitigen Anhörungsverfahren mit den Ressorts, Ländern und Verbänden erntet er scharfe Kritik.

Markus Walloschek, Vorsitzender der Erfurter PIRATEN, Rollstuhlfahrer und Kandidat für die Landtagswahl in Thüringen kommentiert:

„Auch wenn vom Ministerium in Teilen schon zurückgerudert bzw. konkretisiert wurde, wird man den Eindruck nicht los, dass zu Gunsten der allgemein desaströsen Zustände im Bereich Pflege hier ein kostenintensiver Faktor, nämlich die Rund-um-die-Uhr Betreuung schwerkranker Menschen mit künstlicher Beatmung, eingespart werden soll. Menschen aus einem selbstbestimmten Leben zu Hause in die Abhängigkeit einer Einrichtung zu überführen widerspricht der UN – Behindertenrechtskonventionen Artikel 19.“

Laut Minister Spahn könnten ca. 60 Prozent der Patienten von der Beatmung entwöhnt werden. Dies unterbliebe, weil die Pflegedienste daran interessiert sind, dauerhaft die Vergütung zu kassieren.

Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland kritisiert:

„Einem ganzen Berufszweig wird „Geschäftemacherei“ unterstellt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Bekämpfung von Missbrauch im Pflegesektor existieren bereits, sie müssen nur durchgesetzt werden. Mit den FAQ versucht das Gesundheitsministerium nun Wogen zu glätten und aufgebrachte Betroffene und Familienangehörige zu beruhigen. Falls dann wirklich nur noch so ein geringer Teil der Beatmeten und Intensivpflegebedürftigen betroffen wäre, ist das RISG am Ende nur ein weiteres CDU-Showgesetz, welches – mit viel Tamtam eingeläutet – leider die vorhandenen Probleme in der Pflege nicht ansatzweise lösen wird.“

Die Piratenpartei sieht in dem Gesetzentwurf eine Verletzung der UN – Behindertenrechtskonventionen Artikel 19, des Bundesteilhabegesetzes eingebunden im Sozialgesetzbuch (Paragraf 9 Absatz 3) und Artikel 2 des Grundgesetzes. Deshalb unterstützen wir die Petition „Lasst Pflegebedürftigen ihr Zuhause! Stoppt das Intensivpflegestärkungsgesetz“.