Inklusion

Gesetzliche Inklusion fängt im Landtag an!

Gesetzliche Inklusion fängt im Landtag an!
  1. „Jede Anhörung, jeder Ausschuss, jede Plenarsitzung muss für hörgeschädigte Menschen übersetzt werden“, sagt , Sprecher der im Ausschuss für Arbeit, und Soziales. „Es war richtig, die heutige Anhörung zum Gesetz zur Stärkung sozialer zu verschieben, weil keine Gebärdensprachdolmetscher vor Ort waren. Wie soll ein Gesetz im Land erfolgreich umgesetzt werden, wenn die Eckpunkte noch nicht mal bei der Entwicklung im Landtag selbst berücksichtigt werden?

Wir fordern daher nach wie vor, dass der Landtag NRW mit gutem Vorbild vorangeht und ab sofort alle offiziellen Termine automatisch mit Gebärdensprachdolmetscher übersetzt werden.“

Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ausschusses für , und Jugend
„Erstes allgemeines Gesetz zur Stärkung der Sozialen Inklusion in
Gesetzentwurf der Landesregierung,
Drucksache 16/9761