Inklusion Selbstbestimmung

Reblog eines Artikels von Hélder Aguiar

Das Zeichen 314 (oder 315) mit Zusatzzeichen 1044-10

Behindertenparkplätze am Space Center
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Das sagt Ihnen nichts? Nicht schlimm, diese Zahlen musste ich auch vorher nachschlagen. Außer Sie gehören zur Polizei, anderen Ordnungsbehörden oder sind einer der aufmerksamen Bürger, die es nicht lassen können Menschen irgendwelche Vergehen vorzuwerfen.

Der ein oder andere hat es vielleicht schon nachgeschlagen oder weiß es gleich: Hier geht es um den „Behindertenparkplatz“. Eine Besonderheit unter den Parkplätzen, denn kein anderer Parkplatz sorgt wohl für mehr Ärger und Unmut als dieser.

„Ihren Ausweis, bitte!“

Jeder Besitzer eines Führerscheins sollte es wissen. An Parkplätzen, die diese Zeichen tragen, darf man nicht „einfach so“ parken. Dies ist nur Fahrzeugen gestattet, die einen speziellen Parkausweis mitführen und dessen Eigentümer am Parkvorgang beteiligt ist. Diesen bekommt man auch nicht „einfach so“, sondern nur auf Antrag und man muss beim örtlichen Versorgungsamt entsprechende Nachweise vorlegen. Ein Schwerbehindertenausweis (umgangsprachlich „Schwebi“) alleine reicht nicht.

„Da parkt ja schon wieder einer!“

Diese Parkplätze sind Menschen mit Behinderungen vorbehalten, das versteht jeder. Was aber nicht jeder weiß, ist, wer denn nun genau eine solche Berechtigung besitzen darf und warum. Wer es genauer wissen will, kann gerne SGB IX, X, die StVO und die StVZO durchblättern. Vereinfacht heißt das: Menschen, die das Merkmal „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert) auf ihrem „Schwebi“ haben. Das leuchtet auch jedem ein. Dass auch andere Merkmale eine Berechtigung bekommen, ist oftmals nicht klar, was ich immer wieder auf der Straße mitbekomme.

„Kein Rollstuhl – Kein Parkplatz!“ Willkommen in Soest

Meine Freundin ist Besitzerin eines solchen Parkausweises. Aus verschiedenen Gründen besitzt sie die Berechtigung eines solchen Ausweises auch ohne Rollstuhl und dem Merkmal „aG“. Mit dem Wissen einen solchen Parkplatz nutzen zu dürfen fuhr ich als Fahrer (meine Freundin darf das Fahrzeug nicht führen) auf den Parkplatz. Direkt nach dem Aussteigen kam schon der erste Zuruf von einer Dame auf der anderen Strassenseite: „Das ist ein Behindertenparkplatz!“ , das ich dann mit „Danke, ich weiß!“ beantwortet habe.
Allein das müsste reichen, denn der Ausweis lag sichtbar auf dem Armaturenbrett. „Da dürfen nur wirklich Behinderte parken!“, kam dann wieder zurück. Was kann man da entgegnen, außer einem „Ja, ich weiß!“. Wütend ging sie dann in die Postfiliale hinein und schaute sich aus dem Gebäude heraus dann an, wie ich meiner Freundin dann aus dem Wagen half und sie zu unserem Bestimmungsort, dem Rathaus der Stadt Soest, be- und geleitet habe. Eine Bitte um Entschuldigung blieb aus.
Dies ist nur eines der Beispiele zu einem Fehlverhalten, die am Rande solcher Parkplätze geschehen. Im Internet kursieren seit kurzem auch Videos mit blau angestrichenen oder mit Post-It beklebten Autos, die (vermutlich) fälschlicherweise auf Behindertenparkplätzen stehen. Dass hier sehr übertrieben reagiert wird, braucht man wohl nicht extra erwähnen. Wenn man einen solchen „Falschparker“ entdeckt, dann ruft doch einfach bei den örtlichen Ordnungsbehörden an. Die sollten sich damit auskennen und reagieren auch normalerweise besser.

Demnächst auch in Marl

Vielleicht wäre auch eine Schulung der Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Marl eine feine Sache. So ist es zwar positiv zu bewerten, dass ein Fahrzeug, das im Beisein des Ordnungsamtes sich in eine schmale Lücke auf dem Behindertenparkplatz des dortigen Rathauses „quetscht“ mal genauer anzuschauen, aber dann sollte man sich schon in den Vorschriften auskennen. So hat er sich den „Schwebi“ meiner Freundin geben lassen. Danach auch noch den Parkausweis, der auf der Rückseite die Daten des Besitzers angibt und damit die Berechtigung i.V.m. dem „Schwebi“ hergibt. Eigentlich. Denn, da das Merkmal „aG“ fehlte, bezweifelte er die Parkberechtgung.

Nun, liebes Ordnungsamt, hier zweifle ich eher die Kompetenz eures Mitarbeiters an. Schon allein nach der Geschichte, die Anfang Februar durch Presse und Fernsehen ging, bei der eine Marlerin nach einer Beinamputation keine solche Berechtigung erhält, da ihr Schwerbehindertenausweis nicht die notwendigen Merkmale enthielten (Stand Februar), sollte allen inzwischen klar sein, dass das Versorgungsamt in Recklinghausen nicht „einfach so“ Parkausweise erteilt. Selbst wenn man die Vorschriften nicht auswendig kennt, darf man auch mal dem Ausweis „vertrauen“. Die Fahrzeuge links und rechts neben uns waren übrigens auch nach dem Termin im Rathaus noch da. Ohne Parkausweis oder Strafzettel.

„Was soll das jetzt?“,

wird sich der ein oder andere schon gefragt haben. Ich sage es hier:
Bleibt bitte besonnen, auch bei den vermeintlichen Falschparkern!
Menschen mit Behinderungen haben es im Leben schon schwer genug, so braucht es nicht, dass man sich denen oder deren Begleitpersonen entgegenstellt und sie zwingt die jeweiligen Behinderungen unbeteiligten Passanten preisgeben zu müssen.
Steht ein Fahrzeug falsch, meldet es! Nicht mehr – nicht weniger.
Auch wenn es schwer fällt und man inzwischen glaubt, dass gut ¾ derjenigen, die auf einem Behindertenparkplatz stehen, das nicht dürfen, sind wir (ja, auch ich!) nicht diejenigen, die sich darum zu kümmern haben. Denn das kann schnell schief gehen.
So ist jedem geholfen!

Hinweis: In Helders Blog gibt es noch eine Fortsetzung.

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