Von der Corona-Pandemie zur Wirtschaftskrise
Dezember 2019 China meldete der Weltgesundheitsorganisation WHO eine Häufung von Lungenentzündungen unklarer Ursache aus der Millionenstadt Wuhan. Eine Woche später identifizierten Forscher ein neuartiges Virus als Ursache. Die WHO gab dem Coronavirus den Namen “Sars-CoV-2” (Severe Acute Respiratory Syndrome-Coronavirus-2)1. Am 27. Januar 2020, meldete das Bundesgesundheitsministerium2, dass das Coronavirus Deutschland erreicht hat. Kurz darauf, am 4. Februar 2020, die Meldung, dass die Gesundheitsminister der G7 und der Europäischen Union stärker zusammenarbeiten wollen, um eine Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. Um die Dynamik der Ausbreitung der Corona Pandemie3 in Europa zu bremsen, griffen die Mitgliedstaaten zu drastischen Maßnahmen. So schränkten sie das öffentliche Leben immer mehr ein. Unter anderem wurde die Schließung öffentlicher Einrichtung wie Schulen, Theatern, Museen angeordnet. Die Anwendung der von den Regierungen beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie zum weitgehenden Stillstand der Wirtschaftsaktivität von Unternehmen und dies unabhängig von Größe und Branche. Die Unternehmen reagierten auf diesen Lockdown mit der Entlassung von MitarbeiterInnen, die Staaten versuchten ihrerseits soziale Verwerfungen, Verlust des Arbeitsplatzes, drohenden Verlust der Wohnung, da die Miete nicht mehr bezahlt werden konnte, durch geeignete Hilfsprogramme zu begrenzen. Die Bundesrepublik richtete einen Hilfsfond von ca. 300 Mrd. Euro für Überbrückungshilfen ein. Vergleichbare Programme wurden auch in anderen Ländern der EU aufgelegt.
Es zeigt sich jedoch sehr schnell, dass dieses Vorgehen zu politische Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU führte. So befürchteten einige, dass Länder wie Deutschland oder Frankreich, ihre Finanzstärke dazu nutzen könnten, ihre wirtschaftliche Dominanz auszubauen und zu verfestigen. Kleinere und finanzschwächere Mitgliedstaaten forderten von der EU, dass sie Maßnahmen ergreift, die genau dies verhindern. Ansonsten seien sie nicht bereit, die erforderlichen Schritte zur Eindämmung der sich abzeichnenden sozialen und wirtschaftlichen Probleme der in der EU lebenden Bürger mitzutragen.
Waren die Gesundheitsminister der EU und der G7 bisher damit beschäftigt, die medizinischen Auswirkungen Corona Pandemie zu bekämpfen und Konzepte zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zu entwickeln, entstand parallel ein Streit zwischen den EU-Staaten über Umfang und Dauer der nationalen Überbrückungshilfen zur Bewältigung der neuen ökonomischen Krisensituation.
Krisenbewältigung in der EU
Die einsetzende Diskussion zur Eindämmung der sozialen und ökonomischen Auswirkungen der durch die Pandemie bedingten ökonomischen Krise führt zu Fragen wie, kann die EU mit ihrer wettbewerbsstaatliche Integrationsstrategie4diese Krise erfolgreich lösen und gelingt es ihr die auf staatlichen Wettbewerb setzende Europäische Integrationsstrategie durch eine starke soziale Komponenten zu ergänzen? Nutzt sie die Pandemie als Möglichkeitsfenster, um die sozialen und ökonomischen Ungleichgewichte zu beseitigen und so eine gesellschaftliche Debatte zur Weiterentwicklung der EU anzustoßen? Ist die EU-Kommission die richtige Institution zur Bewältigung dieser Krise? Ein Rückblick auf das Krisenmanagement der EU-Kommission während der Finanzkrise 2007 – globale Finanz- / Bankenkrise und Euro-Krise – lässt Zweifel aufkommen.
EU-Krisenbewältigung der Finanz- und Eurokrise – autoritärer Etatismus
Die Bewältigung der Finanzkrise 2007 (EURO-Krise) war geprägt durch eine neoliberale Krisenlösungsstrategie und dem Erstarken eines autoritären Etatismus5. Auch wenn der Begriff „Neoliberalismus“ ungenau ist und der Komplexität der implizierten Strömungen nicht gerecht wird, geht es im Grunde um die Europäisierung der Ökonomie6 und die Globalisierung von Kapital, Handel, Produktionsnetzwerken und der Mobilität von Arbeit. In diesem Kontext fördert die EU seit Jahren den wettbewerbsstaatlichen Umbau gesellschaftlicher Bereiche in den Mitgliedstaaten. Sie tut dies durch die konsequente Umsetzung ihres politischen Projekts „Schaffung eines stabilen Ordnungsrahmens“ in Form des europäischen Binnenmarktes mit seinen vier Freiheiten (Freier Verkehr von Waren, Personen, Kapital und Dienstleistungen).
Obwohl die „Vereinigten Staaten von Europa“ noch nicht existieren wurde den hochverschuldeten EURO-Ländern des Südens 2007/2008 ein an den Wirtschaftsinteressen der EU ausgerichtetes Sanierungs-Programm durch die EU-Kommission aufgezwungen. Zusätzlich war die Bewältigung der Finanzkrise vom dem Willen der starken EURO Staaten geprägt, ihren Wohlstand und ihre Wirtschaftskraft nicht zu gefährden. Länder wie Griechenland, Portugal, Spanien wurden unter ein politisches Kuratel gestellt und der technokratischen Herrschaft von EZB / IWF und EU-Kommission (Troika) unterworfen. Mit Griechenland wurde zudem ein EU-Mitgliedsstaat jahrelang faktisch unter externe Verwaltung gestellt7. Legitimiert wurde dies durch die Schaffung neuer Institutionen wie “Economic Governance” auch Sixpack genannt, Stabilitäts- und Wachstumspakt der WWU8 (Europäische Schuldenbremse), “Internationale Übereinkommen über eine verstärkte Wirtschaftsunion” auch Fiskalpakt bekannt. Als völkerrechtlicher Vertrag ermöglichte dies der EU-Exekutive mittels Verordnungen im EURO Währungsgebiet zu regieren9,10. Der autoritäre Charakter des Regierens durch Verordnung lässt sich daran erkennen, da gemäß Art. 121 und 126 der Kommission im Bereich der WWU die Rechtsgrundlage für ein solches Verfahren fehlt11. Nach Art. 121 und 126 der AEUV (Vertrag über Arbeitsweise der Europäischen Union12) hat sie nur die Möglichkeit, Vorschläge zu entwickeln, Berichte erstellen und Verwarnungen aussprechen.
Entscheidungen des neuen Verfahrens erfolgen auf der Grundlage des neugeschaffenen Modus – Reverse Majority Rule13(RQMV). Diese Vorgehensweise stehen konträr zur bisherigen Vorgehensweise in der WWU. Weiter ist festzuhalten, da die Economic Governance der EU den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages hat entzieht sie sich der demokratischen Kontrolle durch das EU-Parlament und dem Europarecht.
Mit diesem Vorgehen verschärfte die Kommission die Folgen der Finanzkrise durch eine dauerhafte Schwächung der demokratischen Institutionen der EU. Mit der Methode “Regieren durch Verordnung”, untergräbt sie ordentliche Vertragsänderungsverfahren durch das EU-Parlament gemäß Art. 48 EUV und erzeugte so eine Legitimationskrise der Demokratie, da sich die Kommission sich über die demokratischen Institutionen der EU (Spielregel) hinwegsetzt.
Weiter führten die neuen Institutionen zu Verschiebung im innereuropäischen Machtgefüge14. Sie justierten die Machtasymmetrien zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedsstaaten neu. Gewinner ist EU-Kommission.
Zuerst das Geld und dann die Moral – Verschiebungen im Machtgefüge?
Der Rückblick auf die Strategie EU-Kommission zur Bewältigung der Finanz- und Bankenkrise 2007 zeigt, dass für Durchsetzung des neoliberalen Hegemonieprojekt die EU-Institutionen von großer Bedeutung15 sind. Das Mehrebenen-Konzept der EU gilt in gesellschaftspolitischen Auseinandersetzungen als „flexibler“ als der Nationalstaat mit seinen demokratischen Institutionen und Strukturen einer aktiven Zivilgesellschaft.
Wie agiert nun die Kommission in der aktuellen ökonomischen Krise? Führt die Pandemie zu einer Rekonfiguration der Europäischen Integration?
Auf der Webseite der EU-Kommission ist zu lesen, dass in diesen Krisenzeiten die Länder, Regionen und Städte in der gesamten EU ihren Nachbarn Hilfe anbieten, und zwar dort, wo sie besonders dringend benötigt wird. Sie spenden Schutzausrüstung wie Masken, übernehmen Patienten und helfen bei der Repatriierung von Bürgerinnen und Bürgern16.
Doch wie sieht es mit der Zusammenarbeit zur Lösung der ökonomischen Krise aus?
Im Mai 2020 lösten die Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Emmanuel Marcon mit ihrem Vorstoß 500 Milliarden Euro für die EU in einem Wiederaufbaufonds bereitzustellen und dabei die Aufnahme von Schulden durch die EU in Kauf zu nehmen, die Debatte um Hilfen neu aus. Der Vorschlag wurde von den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Österreich postwendend abgelehnt.
Was war die Idee: Die Mitgliedstaaten sollen der Kommission Garantien für Kredite im Umfang von 500 Milliarden Euro geben. Die Garantien der Staaten dienen als Sicherheit für Kredite, die die Kommission in Form von Anleihen aufnimmt. Garantie bedeutet, dass das jeweilige Mitgliedsland für eine bestimmte Summe haftet, sollten die Anleihen nicht mehr bedient werden. Der Wiederaufbaufonds sollte im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für die Laufzeit von 2021 bis 2027 geplant und zugeordnet werden. Wichtig ist, die Kommission legt Kriterien für die Vergabe der Gelder und überwacht die Umsetzung der Programme.
Der Wiederaufbaufonds wird im Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 angesiedelt. Die Kommission erarbeitet die Kriterien für die Vergabe der Gelder und überwacht die Programme. Die Schulden sollen über einen verbindlichen Zahlungsplan getilgt werden. Die EU-Mitgliedstaaten erhalten die Gelder nicht als Kredite, sondern als Zuwendungen. Gegen diesen Vorschlag formierte sich umgehend Widerstand. So machten die von der Corona Pandemie nicht so stark betroffenen Osteuropäischen Mitgliedsstaaten ihre Zustimmung davon abhängig, dass ihre Agra-Strukturhilfen nicht gekürzt werden. Die Niederlande, Österreich, Dänemark, Schweden (in den Medien besser bekannt als die Sparsamen Vier) sprachen sich grundsätzlich gegen das Modell der Zuwendung aus. Sie bestanden darauf, dass die Hilfen als Kredite gewährt werden und verwiesen auf die bestehenden Regeln – Economic Governance. Weiter wollten Niederlande ein Vetorecht bei der Vergabe der Zuschüsse und die Vergabe an konkrete Reformen binden. Diese Forderungen wurden von südeuropäischen Mitgliedstaaten vehement abgelehnt. Griechenland fühlte sich bei diesen Forderungen an die technokratische Herrschaft der Troika 2007 erinnert.
Am Ende eines langen Verhandlungsmarathon einigten sich die 27 Mitgliedstaaten am 22.07.2020 auf 750 Milliarden Euro für den Corona Wiederaufbaufonds. Der Fonds teilt sich so auf, dass 390 Mrd. Euro in Form von Zuschüssen und 360 Mrd. Euro als Kredite gewährt werden.
Die Konfliktlinien während der Verhandlungen und Vetospieler
Matthias Stöger von der Hans Seidel Stiftung fasst die Konfliktlinien recht gut zusammen17. Demnach teilten sich die Gruppen im Wesentlichen in zwei Gruppen auf: auf der einen Seite die so genannten „Sparsamen Vier“, angeführt von den Niederlanden, darunter Dänemark, Schweden, Österreich und zusätzlich Finnland als Unterstützerland, die einen wesentlich kleineren Fonds forderten und Zuschüsse zuerst gänzlich ablehnten; auf der anderen Seite eine andere Gruppe unter Führung von Frankreich und Deutschland, unterstützt von Spanien und Italien, die einen ähnlichen Vorschlag wie die EU-Kommission unterbreitete. Dieser basierte auf einer deutsch-französischen Idee, welchen Bundeskanzlerin Angela Merkel und Präsident Emmanuel Macron am 18. Mai 2020 gemeinsam vorgestellt hatten.
Was dieser Gipfel besonders deutlich zu Tage förderte, ist die kulturelle und politische Kluft zwischen einer Gruppe von wohlhabenderen EU-Ländern und anderen Mitgliedstaaten. Die Niederlande und Österreich waren die hartnäckigsten Verhandlungspartner unter den Sparsamen Vier. Nicht zu unterschätzen war aber auch die Verhandlungsposition der Visegrád-Staaten (Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn) mit dem Verbündeten Slowenien, für die Viktor Orban als inoffizieller Sprecher fungierte. Auch wenn die Niederlande und Ungarn aus unterschiedlichen Gründen hart verhandelten, hatten beide Länder ein Interesse daran, dass sich die Verhandlungen in die Länge zogen. Der ungarische Ministerpräsident Orban wollte um jeden Preis verhindern, dass die Auszahlung von EU-Geldern an die Mitgliedstaaten an eine Überprüfung der Rechtsstaatlichkeit gekoppelt wird. Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte, in dieser Frage mit Deutschland und Frankreich einig, wollte diese Regelung unbedingt in die Vereinbarung aufnehmen. Jedoch hatte letzten Endes für Rutte Priorität, den Betrag der Zuschüsse im Corona-Aufbaufonds nicht zu groß werden zu lassen und den Mitgliedstaaten Kontrollmöglichkeiten bei der Mittelverwendung einzuräumen. Durch den langen Verlauf und die harten Verhandlungen während des Gipfels erreichten Orban und Rutte ihr Hauptziel: Die Höhe der Zuschüsse sinkt im Corona-Hilfsfonds von 500 Mrd. Euro auf 390 Mrd. Euro, und die Rechtsstaatlichkeit spielt bei der Vergabe der EU-Gelder fast keine Rolle mehr. Somit können beide Regierungschefs in ihren Ländern den Gipfel innenpolitisch als Erfolg verbuchen.
Rabatte bezüglich der Beitragszahlungen in den EU-Haushalt gibt es weiterhin, und zwar für Dänemark, Niederlande, Österreich und Schweden (die Sparsamen Vier) und für Deutschland. Für alle diese Länder erhöht sich der Rabatt sogar noch, außer für Deutschland. Für Österreich bedeutet dies konkret, dass die jährliche Rabattsumme für Österreich von 237 Millionen Euro auf 565 Millionen Euro angehoben, was einer Steigerung um 138 Prozent entspricht18. Für Schweden erhöht sich der Rabatt auf 1.069 Mrd. Euro/ Jahr, für die Niederlande auf 1,921 Mrd. Euro/ Jahr und für Dänemark 322 Millionen Euro/Jahr19.
Die „Sparsamen Vier“, unterstützt von Finnland, und die Länder Ungarn und Polen nutzen die Möglichkeit mit ihrem Veto20 die Verhandlungen scheitern zu lassen, um ihre Positionen weitgehend durchzusetzen (Sparsamen Vier) bzw. eine Änderung des Status Quo (Polen, Ungarn) zu vermeiden.
Die Androhung ihres Vetos führte letztlich zu einen von allen 27 Mitgliedsstaaten getragen Kompromiss. Gewinner, in zweifacher Hinsicht, waren die „Sparsamen Vier“ und Finnland. Zum einen haben sie durchgesetzt, dass die Regeln der wettbewerbsstaatlichen EU-Integration (keine Vergemeinschaftung von Schulden, auch nicht durch den Corona Wiederaufbaufonds) nicht aufgehoben wurden. Sie sicherten so auch die seit 2007 bestehenden Machtstrukturen zwischen den EU-Institutionen. Zum anderen haben sie sich die Zustimmung zum Kompromiss zusätzlich gut bezahlen lassen.
Polen und Ungarn erreichten, dass die von den Niederlanden und anderen EU-Staaten gefordert Kopplung der Mittelzuweisung an die Einhaltung und Überprüfung von Rechtstaatlichkeit so abgeschwächt wurde, dass sie bei der Mittelvergabe keine Rolle mehr spielt.
Festzuhalten ist, dass EU-Mitgliedstaaten, die die Flagge der liberalen Demokratie hochhalten, je nach Interessenlage bereit sind, mit EU-Mitgliedstaaten deren Demokratiemodell sie illiberal bezeichnen zu koalieren und so ihren moralischen Anspruch relativieren. Inwieweit sich diese Koalition als neue Machtkonstellation dauerhaft etablieren kann bleibt abzuwarten.
Kontrolle der Mittelverwendung und Kopplung an Rechtsstaatlichkeit
Die Zuweisung von Mitteln aus dem Corona-Wiederaufbaufonds sind an klare Konditionen gebunden. So ist ein Teil unmissverständlich an Ausgaben für Klima- und Digitalisierungsprojekte gebunden sind.
Weiter einigten sich die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten, auf weitreichende Kontrolle. Wer Geld aus dem Wiederaufbaufonds beantragt, braucht die Zustimmung der Kommission und eine qualifizierte Mehrheit im Ministerrat. Gibt es bei ein oder mehreren Mitgliedstaaten Bedenken, kann es zur Verzögerung der Auszahlung von Geldern kommen, und die Pläne des Antragstellers sind bei den Staats- und Regierungschefs auf einem Europäischen Rat zur Diskussion zu stellen.
Nach Abschluss der Verhandlungen zum Corona Wiederaufbaufonds einigten sich die Staats- und Regierungschefs auf den Mehrjährigen Finanzrahmen für die Jahre 2021 – 2027. Hervorzuheben ist, dass die von mehreren Staats- und Regierungschefs geforderte Bindung der Zuweisung von Mittel an die Einhaltung von Standards zur Rechtsstaatlichkeit deutlich abgeschwächt21 wurde.
Erkennbar wird dies im Kompromissentwurf des lettischen Regierungschefs. Im von allen 27 Staaten akzeptierten Entwurf heißt es, der Europäische Rat unterstreiche die Bedeutung des Schutzes der finanziellen Interessen der EU und des Respekts der Rechtsstaatlichkeit. Vor diesem Hintergrund werde nun ein System der Konditionalität zum Schutz des Budgets und des Corona-Plans eingeführt – an die Vergabe von Geld sollen also Bedingungen geknüpft werden können. An die EU-Kommission wurde der Auftrag erteilt, genaue Vorschläge vorzulegen, wie man die Prinzipien einhalten kann.
Diese Kompromissformel wurde vom Europäischen Parlament massiv kritisiert. Sowohl von der Leyen als auch Michel wiesen den Vorwurf des Parlaments zurück, eine starke Lösung zugunsten des Kompromisses geopfert zu haben. Auch Angela Merkel reagierte ausweichend auf die Frage, ob künftig EU-Mittel gekürzt werden können, wenn EU-Staaten gegen Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstoßen. “Sie wissen ja, dass ein Rechtsakt beraten wird, den die Kommission vorgeschlagen hat im Rat”, sagte Merkel22. “An diesem Rechtsakt muss jetzt weitergearbeitet werden.” Eventuell werde man sich mit Fragen zum Thema auch noch einmal bei einem EU-Gipfel beschäftigen, sagte Merkel. Für die Verabschiedung des Rechtsakts im Ministerrat werde eine qualifizierte Mehrheit benötigt.
EU-Kommission als Krisenbewältigerin
Vergleicht man die Strategien zur Bewältigung der Finanzkrise 2007 mit der der Corona-Pandemie 2020 Fällen so ist festzustellen, dass die EU-Kommission in beiden Fällen die ihr zur Verfügung stehenden institutionellen Möglichen unterschiedlich stark nutzt. Im Falle der Finanzkrise konnte beobachtet werden, dass die EU-Kommission zur Lösung des Problems durch die dauerhaft gültige Implementierung Maßnahmen, wie der Economic Governance, Strukturen für einen autoritären Etatismus gelegt hat. Die Finanzkrise 2007 bot den wirtschaftsliberalen Vertretern in der EU ein Möglichkeitsfenster den bestehenden Ordnungsrahmen des AEUV in Teilen zu überdehnen und zu schwächen. Die Schwächung wird an der rechtlichen Positionierung des Fiskalpaktes erkennbar. Durch seinen Charakter als völkerrechtlicher Vertrag entzieht er sich der demokratischen Kontrolle durch das EU-Parlament und dem Europarecht. Die Bewältigung der Finanzkrise 2007 erfolgte durch die Umsetzung autoritärer und die Demokratie schwächende Machtstrukturen. Möglich wurde dies durch eine Koalition mit dem IWF und der EZB. Diese Koalition ihre erweiterte Machtressourcen EU-Mitgliedstaaten Nordens. Dem hatten die wirtschaftlich schwächeren EU-Staaten des Südens und das EU-Parlament nicht entgegenzusetze.
Die Krisenbewältigung der EU in der Corona-Pandemie beinhaltet Elemente aus der Finanzkrise 2007 Economic Governance und einer Verschiebung innereuropäische Machtstrukturen. Hatten in der Finanzkrise 2007 die wirtschaftlich starken Länder das Zepter des Handels in der Hand und diktierten so Bedingungen des Handels stellt sich der Corona-Pandemie die Situation komplett anderes dar. Alle EU-Staaten sind wirtschaftlich gleichermaßen von den Folgen der Pandemie betroffen. Dies führt zu der Situation, dass auch die großen EU-Staaten wie Deutschland und Frankreich jetzt auf die finanzielle Solidarität der kleineren EU-Staaten angewiesen sind. Dies führt wiederum zu einer Neujustierung der Machtasymmetrien zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten. Gewinner jetzt einen kleinere EU-Mitgliedstaaten – die sparsamen Vier (Niederlande, Österreich, Schweden, Dänemark) sowie Polen und Ungarn. Konnte die EU-Kommission ihre Position zur Bewältigung der Finanzkrise 2007 durch eine Koalition mit dem IWF und der EZB (Troika) durchsetzen, so ist die in Corona-Pandemie nicht möglich. Diese Situation öffnet nun einigen kleineren EU-Staaten ein Möglichkeitsfenster ihre Forderungen durchzusetzen. Ihre Machtposition wird gestärkt, da die großem Mitgliedstaaten auf ihre Zustimmung angewiesen sind. Indem die Niederlande, Österreich, Dänemark und Schweden (Sparsamen Vier) die Vergabe der Mittel aus dem Corona-Wiederaufbau Fond an Konditionen knüpften (weitere wirtschaftliche Reformen, höherer Kreditanteil und Kontrolle der Umsetzung) stellten sie eine Verbindung zu den Regeln her, die zur Bewältigung der Finanzkrise implementiert wurden. Für Polen und Ungarn bot sich die Möglichkeit die strikte Kopplung von Mittelvergabe aus dem Wiederaufbau Fond an die Rechtsstaatlichkeit zu verhindern bzw. so abzuschwächen, dass diese faktisch nicht wirksam wird.
Die Koalition der Sparsamen Vier mit den Polen und Ungarn führte dazu, dass diese Länder als Gewinner der Verhandlungen angesehen werden können. Die Niederlande, Österreich, Dänemark und Schweden erhielten höhere Rabatte auf ihre EU-Beiträge. Polen und Ungarn erhalten unabhängig von der Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in ihren Ländern ebenfalls Mittel aus dem Wiederaufbau Fond.
Fasst man das Ergebnis der EU-Krisenbewältigung in der Finanzkrise 2007 und in der aktuellen Corona-Pandemie zusammen und setzt es in den Kontext des Themas „Corona – Die EU in der Krise“ so die Zweideutigkeit leicht zu erkennen. Zum einen die sachbezogene Krisenbewältigung, hier wird in beiden Fällen erkennbar, dass die Lösungen nur dann ermöglich werden, wenn sich die Position der Mitgliedstaaten im wirtschaftlichen und politischen Wettbewerb nicht verschlechtern. Zum anderen zeigen die Krisenbewältigungsstrategien deutlich, dass die EU-Kommission und die EU-Staaten nur bedingt bereit sind sich den demokratischen Institutionen unterzuordnen. Dies zeigte sich während der Finanzkrise 2007 und in der Diskussion um den Wiederaufbau Fond zur Bewältigung der Corona-Pandemie. Es klingt ironisch, dass die Niederlande einerseits den Schwächung rechtstaatlicher Institutionen in Polen und Ungarn deutlich kritisiert, für den Preis eines wirtschaftlichen Vorteil aber auf weitere Sanktionen gegen diese Länder verzichtet.
Abschließend lässt sich feststellen, dass die EU-kommission zur Bewältigung von Krisen bereit ist, die Nutzung des ihr zur Verfügung stehenden rechtlich erlaubten Rahmens, wo möglich zu überdehnen und wo dies nicht möglich ist demokratische Institutionen zur Durchsetzung ihrer Interessen zu schwächen. Gleiches gilt für die Durchsetzung und Einhaltung der europäischen Werte. Hier wendet die EU-Kommission bei Bedarf das Prinzip der „doppelten Standards“ an. Die Durchsetzung rechtsstaatlicher Prinzipen wird von ihr weltweit eingefordert, im Innenverhältnis ist sie verhandelbar.
3 Eine Pandemie ist eine sich schnell weiterverbreitende, ganze Landstriche, Länder und Kontinente erfassende Krankheit. Sie bleibt also im Gegensatz zur Epidemie nicht regional begrenzt.
12 Link: AEUV
13 Link: RQMV
14 Die zentrale Annahme des Machtressourcenansatzes lautet: die Inhalte staatlicher Politiken werden geprägt durch die Einflussnahme widerstreitender, mit unterschiedlicher Machtfülle Reiter und Töller 2014; Blank 2012ausgestatteter gesellschaftlicher Interessengruppen auf den politischen Prozess. Reiter und Töller 2014.
18 https://www.zeit.de/politik/ausland/2020-07/eu-gipfel-einigt-sich-auf-1-8-billionen-euro-schweres-finanzpaket
19 https://www.derstandard.de/story/2000118872062/eu-beitragsrabatt-fuer-oesterreich-groesser-als-erwartet
20 Die Vetospielertheorie von Tsebelis gründet auf der Annahme, dass es „individuelle oder kollektive“ Akteure gibt, deren Zustimmung erforderlich ist, um im Bereich der Legislative Veränderungen des Status quo vorzunehmen“. Konkret handelt es sich um Akteure, deren Veto eine Änderung des Status quo verhindern kann. Tsebelis bezeichnet diese Akteure als Vetospieler.
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