Top 15. Zweites Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/5412
2. Lesung Unser Redner: Torsten Sommer
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
Audiomitschnitt der Rede von Torsten Sommer anhören
Torsten Sommer (PIRATEN): Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und im Stream, im Stream hoffentlich mehr als hier! Das Krankenhausgestaltungsgesetz, über das wir hier abschließend beraten, enthält genauso wie das Rettungsgesetz, über das wir heute beraten haben, viel Licht, aber auch ein bisschen Schatten. Ich werde das tabellarisch abarbeiten.
Das, was wir uns an besonders guten Punkten herausgesucht haben, ist beispielsweise die Nachvollziehbarkeit von Ausgaben bei der Krankenhausfinanzierung, die gewährleistet werden soll. Das hält meine Fraktion für einen sehr guten Punkt. Auch das bessere Versorgungs- und Hygienemanagement ist sicher zu begrüßen. Auch ist der in § 15 genannte Landesausschuss für Krankenhausversorgung grundsätzlich eine gute Sache, führt er doch die Akteure aus dem Bereich Krankenhausgesellschaften, Verbände, Krankenkassen, kommunale Spitzenverbände, auch Patientenvertreter zusammen. Das ist eine sehr gute Sache, wie ich persönlich auch finde.
Was ich nicht so gut finde, ist, dass im Gesetzentwurf viel von Transparenz die Rede ist, aber sie nicht angewandt wird. Beispiel: Bei diesem Landesausschuss ist im Gesetzentwurf geregelt, dass das Ministerium den Vorsitz des Ausschusses hat und die Geschäfte führt. Die Geschäftsordnung soll nicht veröffentlicht werden. Die Termine der Unterausschüsse sollen nicht veröffentlicht werden. Die Tagesordnungen werden nicht veröffentlicht. Eine Veröffentlichung von Protokollen, auch von Ergebnisprotokollen ist nicht vorgesehen. Das sind Dinge, die heute Standard sein müssten. Es wird einem dann entgegengehalten: Ja, dann können wir ja nichts mehr nichtöffentlich besprechen. Das stimmt ja nicht. Wenn man grundsätzlich die Sachen öffentlich behandelt und in begründeten Ausnahmefällen sagt, das wollen wir nichtöffentlich besprechen, dann ist das doch eine Regelung, mit der man leben kann.
(Beifall von den PIRATEN)
Den Weg wählen Sie hier allerdings nicht. So erscheint uns der Landesausschuss wie eine Ständekammer im Hinterzimmer. Das brauchen wir heutzutage nicht mehr. Ich weiß, dass das Ministerium das besser kann. Ich habe auch das Vertrauen sowohl in die Verbände wie auch ins Ministerium, dass man das öffentlich behandeln kann. Deshalb hoffe ich, dass Sie es im Nachgang doch noch einmal transparenter gestalten.
Ich kann meiner Fraktion nicht empfehlen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich empfehle meiner Fraktion dementsprechend die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Danke.
(Beifall von den PIRATEN)
Sharing is caring. Sei die erste Person, die diesen Beitrag teilt.
Mittwoch, 18. März 2015
Top 15. Zweites Gesetz zur Änderung des Krankenhausgestaltungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/5412
2. Lesung
Unser Redner: Torsten Sommer
Abstimmungsempfehlung: Ablehnung
Audiomitschnitt der Rede von Torsten Sommer anhören
Audiomitschnitt der Rede von Torsten Sommer als Download
Protokoll der Rede von Torsten Sommer
Torsten Sommer (PIRATEN): Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Tribüne und im Stream, im Stream hoffentlich mehr als hier! Das Krankenhausgestaltungsgesetz, über das wir hier abschließend beraten, enthält genauso wie das Rettungsgesetz, über das wir heute beraten haben, viel Licht, aber auch ein bisschen Schatten. Ich werde das tabellarisch abarbeiten.
Das, was wir uns an besonders guten Punkten herausgesucht haben, ist beispielsweise die Nachvollziehbarkeit von Ausgaben bei der Krankenhausfinanzierung, die gewährleistet werden soll. Das hält meine Fraktion für einen sehr guten Punkt. Auch das bessere Versorgungs- und Hygienemanagement ist sicher zu begrüßen. Auch ist der in § 15 genannte Landesausschuss für Krankenhausversorgung grundsätzlich eine gute Sache, führt er doch die Akteure aus dem Bereich Krankenhausgesellschaften, Verbände, Krankenkassen, kommunale Spitzenverbände, auch Patientenvertreter zusammen. Das ist eine sehr gute Sache, wie ich persönlich auch finde.
Was ich nicht so gut finde, ist, dass im Gesetzentwurf viel von Transparenz die Rede ist, aber sie nicht angewandt wird. Beispiel: Bei diesem Landesausschuss ist im Gesetzentwurf geregelt, dass das Ministerium den Vorsitz des Ausschusses hat und die Geschäfte führt. Die Geschäftsordnung soll nicht veröffentlicht werden. Die Termine der Unterausschüsse sollen nicht veröffentlicht werden. Die Tagesordnungen werden nicht veröffentlicht. Eine Veröffentlichung von Protokollen, auch von Ergebnisprotokollen ist nicht vorgesehen. Das sind Dinge, die heute Standard sein müssten. Es wird einem dann entgegengehalten: Ja, dann können wir ja nichts mehr nichtöffentlich besprechen. Das stimmt ja nicht. Wenn man grundsätzlich die Sachen öffentlich behandelt und in begründeten Ausnahmefällen sagt, das wollen wir nichtöffentlich besprechen, dann ist das doch eine Regelung, mit der man leben kann.
(Beifall von den PIRATEN)
Den Weg wählen Sie hier allerdings nicht. So erscheint uns der Landesausschuss wie eine Ständekammer im Hinterzimmer. Das brauchen wir heutzutage nicht mehr. Ich weiß, dass das Ministerium das besser kann. Ich habe auch das Vertrauen sowohl in die Verbände wie auch ins Ministerium, dass man das öffentlich behandeln kann. Deshalb hoffe ich, dass Sie es im Nachgang doch noch einmal transparenter gestalten.
Ich kann meiner Fraktion nicht empfehlen, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich empfehle meiner Fraktion dementsprechend die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Danke.
(Beifall von den PIRATEN)